Alles, was Sie zu einem ZEV wissen müssen
Vertragsverhältnisse bei einem ZEV
Eigentümer*in und ihre Mieter*innen oder eine Stockwerkeigentümergemeinschaft bilden den ZEV. Dies regeln sie vertraglich, teilen es ihrem Verteilnetzbetreiber mit und schliessen mit ihm einen Liefer- und Abnahmevertrag ab. Energie 360° und der ZEV vereinbaren zweierlei Verträge: einen Energiedienstleistungsvertrag für den Solarstrom und einen Dienstleistungsvertrag, der die Bewirtschaftung regelt. Die möglichen Leistungen seitens Energie 360° umfassen das Messen, das Steuern und das Abrechnen des Stroms sowie die Bewirtschaftung Ihres ZEV.
Einfaches Verbrauchs- und Kostenmanagement
Der ZEV tritt gegenüber der Energieversorgerin als ein Kunde auf. Abgerechnet wird über einen einzigen Stromanschluss (Bilanzzähler). Gerne beraten wir Sie und finden den für Sie optimalen Abrechnungsmodus.
Messung und Abrechnung innerhalb Ihres ZEV
Energie 360° fungiert als ZEV-Managerin, die Ihre ZEV-Gemeinschaft koordiniert, sowie den Verbrauch mittels Einzelstromzählern (Smart Metern) misst. Wir liefern diese Smart Meter und binden sie technisch in die Messinfrastruktur ein. Von Ihnen bekommen wir die Daten, um den Verbrauch der einzelnen ZEV-Teilnehmer*innen abzurechnen.
Maximal datenbasierter Anlagebetrieb dank Sensoren und Zählern
Neben den Smart Metern, die den Einzelstromverbrauch messen, setzt Energie 360° auf weitere Messinstrumente. Diese liefern Daten zum Wärme-, zum Wasser- oder zum Stromverbrauch Ihres ZEV. Wir messen auch die Produktion Ihrer PV-Anlage, die Auslastung Ihrer E-Auto-Ladestationen sowie eines optional eingebauten Batteriespeichers. Ergebnis: ein umfassendes Bild von Produktion und Verbrauch Ihres ZEV sowie ein maximaler Eigenverbrauchsgrad.