Zürcher Energiegesetz: Erneuerbare Systeme sind die Zukunft
Heizen mit 80% Biogas im Kanton Zürich
Für bereits bestehende Gasanschlüsse bieten wir beim Gasheizungsersatz unser Produkt mit 80% Biogas an. Neue Gasanschlüsse für Heizungen sind jedoch nicht mehr vorgesehen.
Unsere Tarife mit 80% Biogas per 1. Oktober 2024
Leistungspreis CHF/Jahr |
Erdgas mit 80% Biogas Arbeitspreis Rp./kWh |
|||
exkl. MwSt. | inkl. MwSt. | exkl. MwSt. | inkl. MwSt. | |
Wärme Privat 1) | ||||
unter 10 000 kWh/Jahr | 100.00 | 108.10 | 18,80 | 20,32 |
bis 49 999 kWh/Jahr | 150.00 | 162.15 | 18,30 | 19,78 |
ab 50 000 kWh/Jahr | 450.00 | 486.45 | 17,70 | 19,13 |
Wärme 2) | 34.00/kW | 36.75/kW | 16,40 | 17,73 |
Für die Bewilligung einer neuen Gasheizung ist eine Bezugsvereinbarung für mindestens 80% Biogas erforderlich. Das Biogas wird im Schweizer Treibhausgas angerechnet. Solange nur Schweizer Biogas im Treibhausgasinventar angerechnet werden kann, stammt der Biogas-Anteil ausschliesslich aus Schweizer Produktion.
Die Preise gelten für alle Zürcher Gemeinden innerhalb unseres Gas-Versorgungsgebiets. Sie verstehen sich inkl. CO2-Abgabe (2,156 Rp./kWh) auf den Erdgasanteil (20%). Der Biogasanteil beträgt 80% und ist von der CO2-Abgabe befreit. Dies ist in den Preisen einkalkuliert.
1) Wärme Privat: Heizungsanlagen (mit oder ohne Warmwassererzeugung) für Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser mit einer Heizkesselleistung bis 50 kW
2) Wärme: Heizungsanlagen (mit oder ohne Warmwassererzeugung) für Mehrfamilienhäuser, Überbauungen und andere Liegenschaften mit einer Heizkesselleistung ab 50kW
Die wichtigsten Regeln des Energiegesetzes und ihre Effekte
Anerkennung
Schweizer Biogas
Biogas gibt es als erneuerbare Lösung gemäss dem neuen Zürcher Energiegesetz.
- Biogas wird im Schweizer Treibhausgasinventar angerechnet.
- Bei Heizungsersatz dürfen ausschliesslich erneuerbare Energien eingesetzt werden.
Bezugsvereinbarung
bei Heizungsersatz
Beim Ersatz der alten durch eine neue Gasheizung gilt:
- Ein Heizungsersatz ist bewilligungspflichtig.
- Eine Bezugsvereinbarung für 80% Biogas-Anteil ist zwingend.
- Der 80%-Biogas-Anteil gilt für die Lebensdauer der Gasheizung.
Gasnetz-Stilllegung
Kein Kostenersatz
Für Gebiete, in denen das Gasnetz stillgelegt wurde oder eine Stilllegung bevorsteht, gilt:
- Energie 360° ist nicht verpflichtet, Biogas zu liefern.
- kein Anspruch auf allfällig nicht amortisierte Kosten
- Wir beraten Sie gern bei Fragen zur Gasnetz-Stilllegung.
Kontaktieren Sie uns
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043 317 25 25 verkauf@energie360.chDas könnte Sie interessieren
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