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Als Mieter*in zur eigenen Ladestation: So gehen Sie vor

Überlegen Sie sich, ein Elektroauto zu kaufen, wohnen aber zur Miete? Dann benötigen Sie für eine eigene Ladestation das Einverständnis Ihrer Vermieterschaft. Mit diesen Tipps gehen Sie richtig vor und steigern die Chancen Ihrer Anfrage.

Publiziert 24.09.2024 Lesedauer 7 min

Die Zahl verkaufter Elektrofahrzeuge wächst rasch. In der Schweiz hat im Jahr 2024 mehr als jeder vierte neu zugelassene Personenwagen einen Stecker (Quelle: Auto Schweiz). Der Verband Swiss eMobility prognostiziert in seinem Szenario 2035, dass der Marktanteil der «Steckerautos» bei den Neuwagen bis 2030 auf 72% bis 94% steigen wird.

Ob diese Prognose tatsächlich eintritt, hängt stark von der Ladeinfrastruktur ab. So zeigt der «Swiss Mobility Monitor 2023» der Universität Luzern: Der Wechsel zum Elektroauto ist weniger eine Frage des Geldes oder der Reichweite, sondern scheitert vielmehr an der fehlenden Ladeinfrastruktur zu Hause.

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Derzeit sieht das Schweizer Mietrecht keinen Anspruch der Mieter*innen auf eine Ladestation für Elektrofahrzeuge vor. Über die Installation einer Ladeinfrastruktur bei Mietparkplätzen entscheidet allein die Vermieterschaft. Das heisst: Wenn sich Ihre Vermieterschaft gegen eine Ladeinfrastruktur entscheidet, dürfen Sie die Ladestation nicht auf eigene Kosten installieren lassen. Denn eine Änderung am Mietobjekt ist gemäss Art. 260a des Schweizerischen Obligationenrechts nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft zulässig – das gilt auch für Parkplätze.

Was eine sinnvolle Ladelösung kennzeichnet

Selbst wenn es rechtlich erlaubt wäre: Bei Ihrem Mietparkplatz eine eigene Ladelösung zu realisieren, ist technisch nicht sinnvoll. Denn der Hausanschluss der Liegenschaft kann nur eine gewisse Kapazität an Energie bereitstellen. Sobald mehrere Elektroautos in der Einstellhalle laden, ist eine gemeinsame Ladeinfrastruktur, die dafür konzipiert ist und die entsprechenden Vorgaben der Werkvorschriften Ihres Stromversorgers einhält, Pflicht.

Es empfiehlt sich, dass die Vermieterschaft einen modularen Grundausbau für alle Mietparkplätze installieren lässt. Sobald dann Mieter*innen bei ihrem Parkplatz eine Ladestation wünschen, kann diese schnell und einfach installiert werden. So wächst die Ladeinfrastruktur mit der Nachfrage. Um eine teure Verstärkung des Netzanschlusses zu vermeiden, umfasst eine sinnvolle Ladelösung für Einstellhallen ein intelligentes Lastmanagement. Es verteilt die zur Verfügung stehende Energie auf alle Bezüger*innen.

Platzieren Sie Ihre Anfrage am besten schon vor dem E-Auto-Kauf.

In drei Schritten zu Ihrer Ladestation

Sie sehen: Für die Installation einer Ladestation bei Ihrem Mietparkplatz ist Ihre Vermieterschaft zuständig – meist die Verwaltung. Am besten gehen Sie folgendermassen vor, um zu einer eigenen Ladestation zu kommen:
 

  1. Schliessen Sie sich mit anderen Mieter*innen zusammen: Finden Sie heraus, ob noch andere Mieter*innen an einer Ladelösung interessiert sind. Sprechen Sie sich mit ihnen zum weiteren Vorgehen ab. Denn eine gemeinsame Anfrage bei der Vermieterschaft erhöht die Chancen auf eine positive Antwort.
  2. Kontaktieren Sie Ihre Vermieterschaft: Am besten rufen Sie sie zunächst an. Teilen Sie ihr mit, dass Sie Interesse an einer Ladestation haben. Erwähnen Sie es auch, wenn weitere Mieter*innen ebenfalls den Kauf eines Elektroautos planen und in absehbarer Zeit eine Ladelösung benötigen. Fragen Sie die Vermieterschaft, ob sie bereits Pläne für eine Ladeinfrastruktur hat. Falls dies noch nicht so ist: Liefern Sie gute Argumente (siehe unten), warum sich die Investition in eine Ladelösung auch für die Vermieterschaft lohnt.
  3. Senden Sie eine schriftliche Anfrage: Nach Ihrem Telefongespräch sollten Sie auch eine schriftliche Anfrage bei Ihrer Vermieterschaft einreichen. Nutzen Sie dazu zum Beispiel das Formular von Energie 360°. Verweisen Sie für das weitere Vorgehen zudem auf den Leitfaden für Ladeinfrastruktur in Mietobjekten mit Empfehlungen des Hauseigentümerverbandes. Und schlagen Sie auch gleich eine*n Umsetzungspartner*in vor, zum Beispiel Energie 360°.

Falls die Vermieterschaft bisher noch keine Pläne für eine Ladeinfrastruktur hatte, muss die Entscheidung dafür zuerst reifen. Wahrscheinlich vergleicht die Vermieterschaft verschiedene Ladelösungen und holt Angebote von mehreren Umsetzungspartner*innen ein. Auch bei einem positiven Bescheid kann es einige Monate dauern, bis Ihre Ladestation installiert ist. Platzieren Sie die Anfrage bei Ihrer Vermieterschaft daher frühzeitig – am besten gleich, wenn Sie den Kauf eines Elektroautos in Betracht ziehen.

Ladestation anfragen: Nutzen Sie unser Beispiel-Formular

Um Ihre Vermieterschaft über Ihr Bedürfnis nach einer Ladestation zu informieren, reichen Sie eine schriftliche Anfrage ein. Dazu können Sie unser Beispiel-Formular verwenden. Einfach herunterladen, Adresse einfügen und unterschreiben.

Formular herunterladen

Bequem zuhause laden: Fragen Sie an mit unserem Beispiel-Formular.

Mit diesen Argumenten überzeugen Sie die Vermieterschaft

Steigende Nachfrage: Der Bestand an Elektroautos wächst rasch – und damit die Nachfrage nach Ladestationen bei Mietparkplätzen. Vermieter*innen, die frühzeitig auf diese Nachfrage reagieren, verschaffen sich einen Vorteil am Mietmarkt. Denn immer mehr Mieter*innen suchen gezielt nach einer Wohnung, deren Parkplatz eine Ladestation umfasst.

Langfristige Mieterbindung: Verzichtet die Vermieterschaft auf eine Ladeinfrastruktur, zwingt dies Mieter*innen mit einem Elektroauto möglicherweise zu einem Umzug. Umgekehrt erhöht eine attraktive Ladelösung die Zufriedenheit der Mieter*innen und verstärkt die Mieterbindung.

Zukunftssichere Immobilie: In wenigen Jahren werden Parkplätze mit Ladestation der Standard sein, den Mieter*innen erwarten. Eine Ladelösung macht die Immobilie daher zukunftssicher und sorgt dafür, dass sie langfristig attraktiv bleibt. Eine Ladeinfrastruktur für Elektroautos kann dazu beitragen, Leerstände zu vermeiden und die Mieten stabil zu halten.

Lohnende Investition: Die Installation einer Ladeinfrastruktur macht sich finanziell bezahlt. Sie steigert nicht nur den Wert der Immobilie, sondern finanziert sich durch höhere Mieten für die Parkplätze mit Ladestation auch selbst. Vielerorts wird der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos mit Förderbeiträgen unterstützt, sodass er sich noch schneller amortisiert.

Was passiert bei einem Umzug?

Meist gehören die Ladestationen bei Mietparkplätzen der Vermieterschaft. In diesem Fall brauchen Sie als Mieter*in bei einem Umzug nur Ihr Ladeabo zu kündigen. Haben Sie die Ladestation hingegen selbst bezahlt, können Sie sie entweder an die Person verkaufen, die den Parkplatz nach Ihnen mietet. Oder Sie nehmen die Ladestation mit an Ihren neuen Wohnort. Wichtig dabei: Die Demontage darf nur ein zertifiziertes Elektrounternehmen erledigen.

Wenn Sie die Ladestation mitnehmen, sollten Sie Ihren Umzug bei zwei Unternehmen melden: den Betreibenden der Ladeinfrastruktur am alten und am neuen Wohnort. Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihre Ladestation mit der Ladelösung in der neuen Liegenschaft kompatibel ist. Bei einer eigenen Ladestation tragen Sie also das Technologierisiko. Daher ist der Kauf der Ladestationen durch die Vermieterschaft die bessere Lösung.

Gut zu wissen: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Kosten für die Ladeinfrastruktur?

Die Kosten für den Grundausbau und die einzelnen Ladestationen trägt in der Regel die Vermieterschaft. Diese entscheidet, wie sie die Kosten auf die Mieter*innen umlegt. Häufig erhebt sie eine monatliche Gebühr für die Nutzung der Ladestationen bzw. verlangt für Parkplätze mit Ladestation eine höhere Miete. Zusätzlich kann ein Aufschlag auf den Strompreis anfallen. Einige Anbieter*innen von Ladelösungen verlangen zudem eine Einrichtungsgebühr für das Ladeabo.

Wird mein Parkplatz durch die Ladestation teurer?

In den meisten Fällen ja. Die Vermieterschaft trägt die Investitionskosten und erhöht im Gegenzug die Miete für den Parkplatz. Denn die Installation einer Ladestation gilt als wertsteigernde Massnahme und rechtfertigt eine Mietzinserhöhung.

Wie lange dauert die Installation der Ladestation?

Bis sich die Vermieterschaft zur Realisierung einer Ladeinfrastruktur entschliesst und den Umsetzungspartner auswählt, kann es mehrere Monate dauern. Sobald der Umsetzungspartner beauftragt ist, dauert es in der Regel zwei bis drei Monate, bis Sie zu Hause laden können. Je nach Ausgangslage, Auslastung der verschiedenen Partner (z. B. Elektriker*in und Lieferant*in der Ladestationen) und administrativem Aufwand (z. B. für Bewilligungen) kann der Prozess auch länger dauern.

Wie funktioniert das Laden?

Das Laden Ihres E-Autos ist ganz einfach: Sie verbinden es über das Ladekabel mit der Ladestation und starten den Vorgang – entweder per Ladekarte oder per App.

Wie lange dauert der Ladevorgang?

Das Laden zu Hause dauert mehrere Stunden. Da Ihr Elektroauto aber ohnehin oft längere Zeit in der Garage steht, können Sie diese Standzeit optimal zum Laden nutzen: Sie stecken das Ladekabel zum Beispiel abends ein und am nächsten Morgen ist Ihr Auto vollständig geladen.

Wie funktioniert die Abrechnung der Ladevorgänge?

Das hängt davon ab, wer die Ladestation für Ihre Vermieterschaft betreibt. Viele Anbieter*innen verrechnen die Abogebühr und den Strom monatlich. Bei der Lösung von Energie 360° geschieht dies über Ihre Kreditkarte, die Sie in der App easycharge hinterlegen.

Was kostet das Laden?

Laden Sie Ihr Elektroauto zu Hause, kostet das etwa vier bis sechs Franken pro 100 Kilometer Fahrt – ungefähr halb so viel wie bei Benzinern. Zusätzlich fallen Kosten für das Ladeabo an. Dafür erhalten Sie Zugang zum öffentlichen Ladenetz. Beim Ladeabo von Energie 360° profitieren Sie darüber hinaus von vergünstigtem Laden an den meisten öffentlichen Ladestationen von Energie 360°, von einer Übersicht über Ihre Ladedaten und Ladekosten sowie von einem umfassenden Kundenservice.

Ladeabo von Energie 360°: Das sind Ihre Vorteile

  • Zugang zum führenden Ladenetz in der Schweiz
  • Vorteilskonditionen auf diesem Ladenetz
  • Einfacher Abschluss eines Abos in wenigen Minuten
  • Schnelles Aufschalten der Ladestation: maximal drei Arbeitstage
  • Kurze Kündigungsfrist: drei Monate Mindestlaufzeit, ein Monat Kündigungsfrist

Mehr über das Ladeabo erfahren

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