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Förderung für Photovoltaik: So profitieren Sie

Koordinieren Sie die Umsetzung Ihrer Solaranlage selbst? Dann sollten Sie sich auch über die Förderung für Photovoltaik von Bund, Kanton und Gemeinde informieren. Welche Förderbeiträge es gibt und wie Sie diese beantragen können.

Publiziert 25.02.2025 Lesedauer 5 min

Förderung durch den Bund

Der Bund fördert Solaranlagen über die Pronovo-Einmalvergütung. Je nach Leistung der Anlage wird zwischen drei Förderkategorien unterschieden:

Einmalvergütung für kleine Solaranlagen (KLEIV)

Diese Einmalvergütung wird Ihnen bei einer Leistung von 2 bis 100 kWp gewährt und besteht aus einem Leistungsbeitrag pro Kilowatt. Kleine Solaranlagen zwischen 2 und 5 kWp erhalten zusätzlich einen Grundbeitrag. Der gesamte Förderbeitrag beträgt maximal 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen. Dabei wird zwischen zwei Arten von Solaranlagen unterschieden:

  • Bei angebauten Solaranlagen werden die Module nachträglich auf oder an einem Gebäude angebracht, ohne in die ursprüngliche Bausubstanz integriert zu sein.
  • Eine integrierte Solaranlage ist vollständig in die Gebäudehülle eingebunden und ersetzt konventionelle Baumaterialien wie Dachziegel oder Fassadenplatten.

Für integrierte Solaranlagen fällt die KLEIV rund 10 Prozent höher aus als für angebaute. Um als integrierte Anlage zu gelten, muss Ihre Solaranlage gemäss Bundesamt für Energie eine Doppelfunktion erfüllen, also neben der Energieerzeugung auch als Wetterschutz, Wärmedämmung oder Absturzsicherung dienen. Übrigens: Eine Pronovo-Subvention erhalten Sie auch für die Erweiterung einer bestehenden Solaranlage.

Kosten von Referenzanlagen: Was sie bedeuten

Bei den Kosten von Referenzanlagen handelt es sich um die durchschnittlichen Kosten einer Anlage von ähnlicher Grösse. Diese Referenzkosten für Solaranlagen basieren auf der jährlich durchgeführten Studie «Photovoltaikmarkt: Preisbeobachtungsstudie» des Bundesamts für Energie.

Einmalvergütung für grosse Solaranlagen (GREIV)

Für eine Solaranlage mit einer Leistung ab 100 kWp erhalten Sie ebenfalls eine Einmalvergütung. Diese besteht aus einem Leistungsbeitrag pro Kilowatt und beträgt bis zu 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen. Bei der GREIV besteht keine Tarifunterscheidung zwischen freistehenden, angebauten und integrierten Solaranlagen.

Hohe Einmalvergütung (HEIV) mit und ohne Auktion

Diese Einmalvergütung in der Schweiz gilt für Solaranlagen, die mindestens 15 Jahre lang nicht für den Eigenverbrauch eingesetzt werden, sondern ihren Strom vollständig ins Stromnetz einspeisen. Bis zu einer Leistung von 150 kWp besteht die HEIV aus einem Leistungsbeitrag pro Kilowatt und beträgt maximal 60 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen. Ab 150 kWp wird die Höhe der Förderbeiträge für die Photovoltaik durch Auktionen festgelegt. Sie beträgt aber ebenfalls maximal 60 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen.

Diese Auktionen laufen wie folgt ab: Die Produzent*innen geben in ihren Geboten an, in welcher Höhe sie eine Förderung für ihr Projekt benötigen. Pronovo wählt jene Gebote aus, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, und sortiert sie nach ihrer Höhe. Dann wählt Pronovo die Solaranlagen mit den tiefsten Kosten für die Förderung aus, bis das ausgeschriebene Volumen erreicht ist. Die Auktionen werden im Kundenportal von Pronovo durchgeführt.

Wer ist Pronovo?

Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes. Das Unternehmen untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Energie.

Zusätzliche Vergütungen

Je nach individueller Ausgangslage Ihrer Solaranlage können Sie sogenannte Boni für besondere Gegebenheiten beantragen:

  • Neigungswinkelbonus: Zusätzlicher Leistungsbeitrag pro installiertem Kilowatt Leistung für Solaranlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad – also zum Beispiel für Fassadenanlagen.
  • Höhenbonus: Zusätzlicher Leistungsbeitrag pro installiertem Kilowatt Leistung für Solaranlagen mit einer Leistung von mindestens 150 kWp, die sich in einer Höhe von mehr als 1500 Metern über Meer befinden. Allerdings darf die Solaranlage nicht in einer Bauzone liegen. Somit kommt dieser Bonus etwa für Bauernbetriebe in Frage.

Beide Boni sind kumulierbar.

So beantragen Sie die Pronovo-Einmalvergütung

Mit dem Tarifrechner von Pronovo können Sie vorab die voraussichtliche Höhe Ihrer Förderung für die Photovoltaik ermitteln. Den Antrag für die Pronovo-Einmalvergütung reichen Sie über das Kundenportal von Pronovo ein. Hier führt Sie der digitale Assistent Peter Pronovo durch die ersten Schritte. Seine Fragen und Hinweise helfen Ihnen beim weiteren Prozess direkt auf dem Portal. Dort haben Sie stets Einblick in den aktuellen Stand Ihres Gesuchs. Sie können auch eine dritte Partei bevollmächtigen, das Gesuch für Sie einzureichen. Oft bietet das beauftragte Solarunternehmen diese Dienstleistung an.

Für kleine Solaranlagen (KLEIV) reichen Sie den Antrag erst nach der Inbetriebnahme der Anlage ein. Bei grossen Anlagen (GREIV) können Sie das Gesuch auch vor der Inbetriebnahme stellen. Beim Antrag für eine hohe Einmalvergütung (HEIV) hängt der Zeitpunkt für die Gesuchsstellung von der Leistung Ihrer Solaranlage ab.

Den Förderbeitrag erhalten Sie rund drei Monate nach Einreichen des vollständigen Antrags ausbezahlt.

Förderung durch Kantone

Zusätzlich zur Förderung der Photovoltaik durch den Bund bieten manche Kantone eigene Förderprogramme an. Diese unterscheiden sich stark voneinander, wie die folgenden zwei Beispiele zeigen (Stand Ende 2024):

  • Der Kanton Graubünden fördert Solaranlagen, die besonders viel Winterstrom liefern. Dazu müssen sie einen Neigungswinkel zwischen 60 und 90 Grad haben und weitere Bedingungen erfüllen.
  • Die Förderbeiträge des Kantons Waadt richten sich an Eigentümer*innen von Gebäuden mit einer Schutzmassnahme (Denkmalschutz) oder in einem geschützten Gebiet.

Wo Sie alle Förderprogramme finden

Auf der Plattform www.energiefranken.ch finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihren Wohn- oder Firmensitz relevant sind. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und sofort erscheint eine Übersicht der Förderbeiträge von Bund, Kanton, Gemeinde, lokalem Energieversorger und weiteren Organisationen. Zusätzlich zu einem Kurzbeschrieb je Förderprogramm enthält die Plattform Kontaktdaten zu den Anbieter*innen und nützliche Links.

Förderung durch Gemeinden

Neben Bund und Kantonen haben viele Gemeinden ergänzende Programme zur Förderung der Photovoltaik lanciert. Diese unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde stark, wie die folgenden zwei Beispiele veranschaulichen (Stand Ende 2024):

  • Die Stadt Zürich erhöht die Förderung des Bundes. Die Förderbeiträge für die Photovoltaik können aus zwei Komponenten bestehen: erstens aus der Erhöhung der Pronovo-Einmalvergütung, zweitens allenfalls aus zusätzlichen Fördergeldern für die Kombination mit einer Dachbegrünung, für Fassadenanlagen zur Winterstromproduktion, für denkmalpflegerische Abklärungen oder für notwendige bauliche Massnahmen am Gebäude.
  • Auch die Zürcher Gemeinde Männedorf stockt die Förderung des Bundes mit einem zusätzlichen Förderbeitrag auf. Bedingung ist der Nachweis einer Pronovo-Subvention.

So viel lässt sich dank der Förderung der Photovoltaik einsparen – ein Beispiel

Bei einer grossen Solaranlage in der Stadt Zürich mit rund 2500 Modulen und einer Leistung von knapp 1200 kWp betragen die Gesamtkosten etwa CHF 1,1 Mio. Die Anlage befindet sich auf einem Wohnareal mit begrünten Flachdächern. Der Förderbeitrag des Bundes für diese Solaranlage beläuft sich auf rund CHF 325 000. Die Stadt Zürich stockt die Pronovo-Subvention um zirka CHF 40 000 auf und gewährt wegen der Kombination mit der Dachbegrünung einen zusätzlichen Förderbeitrag von CHF 10 000. Somit erhält diese Solaranlage eine Förderung von insgesamt rund CHF 375 000.

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