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Zürcher Energiegesetz: Erneuerbare Systeme sind die Zukunft

Heizen mit 80% Biogas
Keine neuen Gasanschlüsse
Bezugsvereinbarung benötigt
Bewilligungspflicht

Heizen mit 80% Biogas im Kanton Zürich

Für bereits bestehende Gasanschlüsse bieten wir beim Gasheizungsersatz unser Produkt mit 80% Biogas an. Neue Gasanschlüsse für Heizungen sind jedoch nicht mehr vorgesehen.

Unsere Tarife mit 80% Biogas per 1. Oktober 2024

  Leistungspreis
CHF/Jahr
  Erdgas mit 80% Biogas
Arbeitspreis Rp./kWh
 
  exkl. MwSt. inkl. MwSt. exkl. MwSt. inkl. MwSt.
Wärme Privat 1)        
unter 10 000 kWh/Jahr 100.00 108.10 18,80 20,32
bis 49 999 kWh/Jahr 150.00 162.15 18,30 19,78
ab 50 000 kWh/Jahr 450.00 486.45 17,70 19,13
Wärme 2) 34.00/kW 36.75/kW 16,40 17,73

Für die Bewilligung einer neuen Gasheizung ist eine Bezugsvereinbarung für mindestens 80% Biogas erforderlich. Das Biogas wird im Schweizer Treibhausgas angerechnet. Solange nur Schweizer Biogas im Treibhausgasinventar angerechnet werden kann, stammt der Biogas-Anteil ausschliesslich aus Schweizer Produktion.

Die Preise gelten für alle Zürcher Gemeinden innerhalb unseres Gas-Versorgungsgebiets. Sie verstehen sich inkl. CO2-Abgabe (2,156 Rp./kWh) auf den Erdgasanteil (20%). Der Biogasanteil beträgt 80% und ist von der CO2-Abgabe befreit. Dies ist in den Preisen einkalkuliert.

1) Wärme Privat: Heizungsanlagen (mit oder ohne Warmwassererzeugung) für Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser mit einer Heizkesselleistung bis 50 kW

2) Wärme: Heizungsanlagen (mit oder ohne Warmwassererzeugung) für Mehrfamilienhäuser, Überbauungen und andere Liegenschaften mit einer Heizkesselleistung ab 50kW

Die wichtigsten Regeln des Energiegesetzes und ihre Effekte

  • Anerkennung

    Schweizer Biogas

    Biogas gibt es als erneuerbare Lösung gemäss dem neuen Zürcher Energiegesetz.

    • Biogas wird im Schweizer Treibhausgasinventar angerechnet.
    • Bei Heizungsersatz dürfen ausschliesslich erneuerbare Energien eingesetzt werden. 
  • Bezugsvereinbarung

    bei Heizungsersatz

    Beim Ersatz der alten durch eine neue Gasheizung gilt:

    • Ein Heizungsersatz ist bewilligungspflichtig.
    • Eine Bezugsvereinbarung für 80% Biogas-Anteil ist zwingend.
    • Der 80%-Biogas-Anteil gilt für die Lebensdauer der Gasheizung.
  • Gasnetz-Stilllegung

    Kein Kostenersatz

    Für Gebiete, in denen das Gasnetz stillgelegt wurde oder eine Stilllegung bevorsteht, gilt:

    • Energie 360° ist nicht verpflichtet, Biogas zu liefern.
    • kein Anspruch auf allfällig nicht amortisierte Kosten
    • Wir beraten Sie gern bei Fragen zur Gasnetz-Stilllegung.
  • Kontaktieren Sie uns

    Wünschen Sie eine Beratung zum Ersatz Ihrer Gasheizung? Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Lösung.

    043 317 25 25 verkauf@energie360.ch

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