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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Energieverbund Tiefenbrunnen.

Welche Rolle spielen die neuen Energiegesetze für den Energieverbund?

Die Stadt Zürich unterstützt den Energieverbund, da sie im Rahmen der neuen Gesetzgebung bis 2030 strengere Zielvorgaben für den CO2-Ausstoss erreichen muss. Der Energieverbund mit Seewasser bietet die einmalige Chance, regionale und erneuerbare Energie zu nutzen.

Welche Kosten muss ich als Hauseigentümer tragen?

Als einmalige Investition bezahlen Sie einen Anschlusskostenbeitrag, der auch die Wärmeübergabestation in Ihrem Haus abdeckt. Zusätzlich müssen allenfalls die Wärmeverteilung im Haus und die Warmwasseraufbereitung angepasst werden. 
Die laufenden Heizkosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Erstens umfassen sie einen Grundpreis, der die Betriebs- und Instandhaltungskosten abdeckt und pro Kilowatt Anschlussleistung bemessen wird. Zweitens bezahlen Sie einen Preis für die Wärme pro bezogene Kilowattstunde.

Empfiehlt sich ein Anschluss, wenn ich meine Heizung noch nicht ersetzen muss?

Ja. Ihr Hausanschluss lässt sich einfacher, schneller und kostengünstiger erstellen, wenn das gleichzeitig mit den Bauarbeiten fürs Fernwärmenetz erfolgt. Daher bieten wir jenen Eigentümern, die ihre Heizung noch nicht sofort auf Fernwärme umstellen möchten, einen etappierten Einstieg an. So fallen beim Realisieren des Hausanschlusses erst 50% der Kosten an. Und wenn Ihre bestehende Heizung nicht mehr funktioniert, ist eine Umstellung besonders rasch möglich.
Entscheiden Sie sich für einen Anschluss nach Abschluss der Hauptarbeiten, berechnen wir Ihren Anschluss nach den dann gültigen Preisen.

Muss ich beim etappierten Einstieg einen verbindlichen Vertrag unterzeichnen?

Ja, Sie schliessen bereits jetzt einen Wärmeliefervertrag ab – jedoch verbunden mit einer Zusatzvereinbarung. Gemäss dieser Vereinbarung zahlen Sie beim Erstellen des Hausanschlusses 50% des Anschlusskostenbeitrags und haben zwei Jahre Zeit für die Umstellung Ihrer Heizung auf Fernwärme. Die neue Wärmeübergabestation wird dann in einem zweiten Schritt installiert. Zu diesem Zeitpunkt stellen wir Ihnen die andere Hälfte des Anschlusskostenbeitrags in Rechnung.

Welche Arbeiten erledigt Energie 360° für den Anschluss in meiner Liegenschaft?

Wir kümmern uns um den Anschluss und die Übergabestation. Für die Hausinstallation ab der Übergabestation beauftragen Sie ein Heizungsunternehmen Ihrer Wahl.

Welche Anpassungen sind an der Wärmeverteilung nötig?

Das hängt von der Art und dem Alter der bestehenden Wärmeverteilung Hausinstallation in Ihres Gebäudes ab. In jedem Fall gibt es Anpassungen bei der Warmwassererzeugung: Hier müssen die konventionellen Anlagen durch ein System ersetzt werden, das sich für den Anschluss an ein Fernwärmenetz eignet.

Was passiert, wenn der Wärmebedarf des Gebäudes (z. B. wegen Änderungen) sinkt?

Bei einer wesentlichen Änderung können Sie die abonnierte Leistung in Absprache mit uns auf den tatsächlichen Bedarf anpassen. Sie bezahlen dann nur noch den Grundpreis für die reduzierte Leistung.

Wie lange läuft der Energieliefervertrag?

Der Energieliefervertrag wird für 10 Jahre abgeschlossen. Somit ist Ihre komfortable Wärmeversorgung für lange Zeit gesichert. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund schulden Sie uns den Restwert der Übergabestation in Ihrem Gebäude.

Kontaktieren Sie mich

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Energieverbund Lengg.

Clemens Högger, Leiter Verkauf

043 317 25 25 verkauf@energie360.ch

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