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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Energieverbund Niederhasli.

Wann entscheidet Energie 360°, ob der Energieverbund realisiert wird?

Wir realisieren den Energieverbund, wenn sich genügend Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für einen Anschluss entscheiden und einen Wärmeliefervertrag unterzeichnen.

Welcher Teil von Niederhasli soll mit dem Energieverbund versorgt werden?

Der Versorgungsperimeter des Energieverbunds deckt primär den Dorfteil Niederhasli ab. Die Dorfteile Oberhasli, Mettmenhasli und Nassenwil liegen nicht im Versorgungsgebiet des Energieverbunds.

Wie geht die Wärme vom Fernwärmenetz an meine Liegenschaft über?

In Ihrer Liegenschaft wird eine Wärmeübergabestation installiert. Dort geht die Energie mit Hilfe eines Wärmetauschers vom Fernwärmenetz an das Heizsystem des Gebäudes über.

Welche Anpassungen an meinem Heizsystem sind dafür nötig?

Ihr bisheriger Heizkessel wird durch eine kompakte Wärmeübergabestation ausgetauscht. An den Anlagen für die Wärmeverteilung – etwa an der Umwälzpumpe und den Radiatoren – braucht es keine oder nur geringe Anpassungen. Teilweise macht es Sinn, diese sekundärseitigen Installationen gleichzeitig auf den neusten Stand zu bringen. Wir beraten Sie gerne dabei. Falls Sie bisher über einen Öltank verfügen, können Sie diesen entsorgen lassen und gewinnen freien Platz.

Welche Arbeiten übernimmt Energie 360° in den einzelnen Liegenschaften?

Wir kümmern uns um den Anschluss und die Übergabestation. Für die Hausinstallation ab der Übergabestation beauftragen Sie ein Heizungsunternehmen Ihrer Wahl.

Welche Kosten muss ich als Hauseigentümer tragen?

Sie können wählen, ob Sie einen einmaligen Anschlussbeitrag zahlen oder ob Sie die Kosten für den Anschlussbeitrag über die Vertragslaufzeit decken. Die laufenden Heizkosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Erstens umfassen sie einen Grundpreis, der die Betriebs- und Instandhaltungskosten abdeckt und sich pro Kilowatt Anschlussleistung bemisst. Zweitens bezahlen Sie einen Preis pro bezogene Kilowattstunde Wärme.

Empfiehlt sich ein Anschluss, wenn ich meine Heizung noch nicht ersetzen muss?

Ja. Ihr Hausanschluss lässt sich einfacher, schneller und kostengünstiger erstellen, wenn das gleichzeitig mit den Bauarbeiten fürs Fernwärmenetz erfolgt. Daher bieten wir jenen Eigentümern, die ihre Heizung noch nicht sofort auf Fernwärme umstellen möchten, einen etappierten Einstieg an. So fallen beim Realisieren des Hausanschlusses erst 50% der Kosten an. Und wenn Ihre bestehende Heizung nicht mehr funktioniert, ist eine Umstellung besonders rasch möglich.
Entscheiden Sie sich für einen Anschluss nach Abschluss der Hauptarbeiten, berechnen wir Ihren Anschluss nach den dann gültigen Preisen.

Muss ich beim etappierten Einstieg einen verbindlichen Vertrag unterzeichnen?

Ja, Sie schliessen bereits jetzt einen Wärmeliefervertrag ab – jedoch verbunden mit einer Zusatzvereinbarung. Gemäss dieser Vereinbarung zahlen Sie beim Erstellen des Hausanschlusses 50% des Anschlusskostenbeitrags und haben zwei Jahre Zeit für die Umstellung Ihrer Heizung auf Fernwärme. Die neue Wärmeübergabestation wird dann in einem zweiten Schritt installiert. Zu diesem Zeitpunkt stellen wir Ihnen die andere Hälfte des Anschlusskostenbeitrags in Rechnung.

Kann ich mein Gebäude erst in einigen Jahren an den Energieverbund anschliessen?

Nicht mit Sicherheit. Wir bauen den Energieverbund ohne nennenswerte Reserven im Leitungsnetz. Falls Sie Ihr Gebäude in Zukunft an den Energieverbund anschliessen wollen, müssen wir das schon heute einplanen.

Meine Heizung muss bereits jetzt ersetzt werden. Wie soll ich vorgehen?

Kontaktieren Sie uns, damit wir eine Erschliessungsmöglichkeit und allenfalls eine Übergangslösung prüfen können. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Muss ich mit Preisschwankungen rechnen?

Sie schliessen den Wärmeliefervertrag für mindestens 10 Jahre ab. Somit ist Ihre Wärmeversorgung auf lange Zeit preisstabil gesichert.

Was passiert, wenn der Wärmebedarf des Gebäudes (z. B. wegen Änderungen) sinkt?

Bei einer wesentlichen Änderung können Sie die abonnierte Leistung in Absprache mit uns auf den tatsächlichen Bedarf anpassen. Sie bezahlen dann nur noch den Grundpreis für die reduzierte Leistung.

Was passiert nach Auslaufen des Wärmeliefervertrags?

Der Wärmeliefervertrag, den Sie mit Energie 360° abgeschlossen haben, läuft über mindestens 10 Jahre. Danach kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten gekündigt werden. Erst wenn Sie aus dem Vertrag aussteigen möchten, müssen Sie eine Alternative für Ihre Heizung finden. Sie müssen die Kosten für den Rückbau der bestehenden Anlage übernehmen.

Die Konzession der Gemeinde läuft über 50 Jahre. Was passiert danach?

Die Gemeinde kann den Energieverbund dann entweder selbst betreiben oder uns die Konzession für den weiteren Betrieb erteilen. In diesem Fall läuft auch Ihr Wärmeliefervertrag mit uns weiter – natürlich nur, wenn Sie damit einverstanden sind.

Bekomme ich Fördergelder?

Der Kanton Zürich hat ein Programm zur Förderung erneuerbarer Energie aufgelegt. Wenn Sie Ihre Heizung auf einen Fernwärmeanschluss umstellen, können auch Sie einen kantonalen Förderbeitrag beantragen. Der Antrag muss vor dem Umbau der hauseigenen Heizanlage über portal.dasgebaeudeprogramm.ch/zh eingereicht werden.

Kontaktieren Sie mich

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Energieverbund Niederhasli.

Arsim Gashi, Projektleiter Verkauf

043 317 25 25 verkauf@energie360.ch Anschluss prüfen

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